Diese Erfahrung musste ein 27 Jahre alter Autofahrer vor dem Oberlandesgericht in Hamm machen. Neben anderen Verkehrsverstößen war der Außendienstler in den vergangenen 12 Monaten bereits dreimal mit dem Handy am Steuer erwischt worden.
Das Gericht teilte mit, dass auch eine wiederholte Begehung geringfügiger Verkehrsverstösse zu einem Fahrverbot führen kann. Solche beharrlichen Pflichtverstösse sind ein Beleg für eine mangelhafte Disziplin im Straßenverkehr, weshalb die Verhängung eines einmonatigen Fahrverbotes gerechtfertigt ist.