Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Grundsätzlich wird ein gemeinschaftliches Testament durch die Scheidung unwirksam.
OLG Oldenburg, Urteil vom 26.09.2018
Maßgeblich ist stets der konkrete Einzelfall.
BGH, Urteil vom 13.09.2018
Sind nur die gemeinsamen Kinder Erben? Im vorliegenden Fall verfasste ein Ehepaar eine als "Berliner Testament" überschriebene handschriftliche Verfügung.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.08.2018
Ist eine Testamentskopie wirksam? Das Kammergericht hatte im vorliegenden Fall darüber zu entscheiden, wie zu verfahren ist, wenn lediglich eine Kopie eines Testaments vorliegt, da das Original verschwunden ist.
KG, Urteil vom 03.08.2018
Das Grundbuchamt darf die Vorlage eines Erbscheins verlangen.
OLG München, Urteil vom 25.07.2018
Ein Berufsbetreuer kann sich zu Lasten der Erben des Betreuten wegen Untreue strafbar machen.
BGH, Urteil vom 24.07.2018
Was passiert nach dem Tod des Erblassers mit seinem Facebook-Konto? Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk vererbbar ist.
BGH, Urteil vom 12.07.2018
Die Haftung erfolgt gesamtschuldnerisch.
VGH München, Urteil vom 12.07.2018
Das Kammergericht verneint Bindungswirkung.
KG, Urteil vom 10.07.2018
Vor Eintritt des Erbfalls ist eine Pfändung von Erbansprüchen unzulässig.
LG Trier, Urteil vom 09.07.2018
 
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