Themengebiete

Kontakt
Föhr Emrich Fachanwälte
Karlstraße 3
88045 Friedrichshafen
 
07541-9532-0
 
info@foehremrich.de

Nichtabhilfeentscheidung unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde

Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.


Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.

Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH XII ZB 394 20 vom 25.11.2020
[bns]

 
fhfn-fdhf 2026-04-07 wid-83 drtm-bns 2026-04-07
Immobilienrecht Friedrichshafen, Gewaehrleistung Ravensburg, Pachtrecht nahe Wangen im Allgaeu, Ehevertrag Lindau, Opferentschaedigung Friedrichshafen, Schadensersatz Pfullendorf, Pachtvertrag Friedrichshafen, Haustuergeschaeft Tettnang, Verkehrsrecht nahe Ueberlingen, Rechtsanwaltskanzlei Friedrichshafen