Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

Themengebiete

Kontakt
Föhr Emrich Fachanwälte
Karlstraße 3
88045 Friedrichshafen
 
07541-9532-0
 
info@foehremrich.de

[1] 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 | >> | Ende

OLG Frankfurt am Main bejaht Sittenwidrigkeit.
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 05.02.2019
Was bedeutet der im Testament niedergelegte Wunsch des Erblassers, der Vorerbe möge noch lange leben? Im vorliegenden Fall setzte der Erblasser seine Ehefrau als Vorerbin und die Kinder als Nacherben ein.
OLG München, Urteil vom 09.01.2019
Die Verfassungsbeschwerde einer Ehefrau gegen § 2325 Abs.
BVerfG, Urteil vom 26.11.2018
Kann ein Testamentsvollstrecker einem Dritten eine Generalvollmacht inklusive der Aufgaben der Testamentsvollstreckung erteilen? Im vorliegenden Fall hatte ein Testamentsvollstrecker einem Dritten eine notarielle Generalvollmacht erteilt.
KG, Urteil vom 13.11.2018
Die Formulierung, der Erbe solle den Nachlass für die Kinder des Erblassers verwalten, kann als Anordnung einer nicht befreiten Vorerbschaft verstanden werden.
OLG München, Urteil vom 13.11.2018
Erben haben einen Anspruch auf die finanzielle Abgeltung nicht genommenen Urlaubs des Erblassers.
EuGH, Urteil vom 06.11.2018
Wie wirkt sich die Klageänderung auf ein notarielles Nachlassverzeichnis auf die Verjährung aus? Im vorliegenden Fall machte eine Pflichtteilsberechtigte bei den Erben zunächst ihren Anspruch auf Auskunft durch ein privates Bestandsverzeichnis im Rahmen einer Stufenklage geltend.
BGH, Urteil vom 31.10.2018
OLG München verneint das berechtigte Interesse eines Pflichtteilsberechtigten an einer Einsicht in das Grundbuch vor Eintritt des Erbfalls.
OLG München, Urteil vom 10.10.2018
Akteneinsicht ist ungleich Auskunft.
OLG Hamburg, Urteil vom 01.10.2018
Auskunftsverlangen kann im Zusammenhang mit einer Geldforderung die Pflichtteilsstrafklausel auslösen.
OLG Köln, Urteil vom 27.09.2018
 
fhfn-fdhf 2024-12-03 wid-85 drtm-bns 2024-12-03
Kontopfaendung Deggenhausertal, Schoenheitsreparaturen Weingarten, Familienrecht nahe Lindau, Lizenzvertrag Bad Waldsee, Opferentschaedigung Deggenhausertal, Verteidigung Ermittlungsverfahren nahe Pfullendorf, Rechtsanwaltskanzlei Deggenhausertal, Pflichtteil Friedrichshafen, Kaufvertrag Friedrichshafen, Pachtrecht nahe Bad Waldsee