Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Eine Feststellung der Vaterschaft noch vor der Geburt ist gesetzlich nicht möglich.
BGH, Urteil vom 24.08.2016
Treffen die Eltern im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens zur Regelung des Umgangsrechts einen Vergleich, den das Gericht billigt, so stellt dieser Vergleich einen Vollstreckungstiteldar und kann Grundlage für die Festsetzung eines Ordnungsgeldes sein.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.08.2016
Die Behauptung einer Frau, ein bestimmter Mann sei der Vater ihres Kindes ist eine Tatsachenbehauptung.
AG München, Urteil vom 21.07.2016
Der BGH verneint einen Verfassungsverstoß.
BGH, Urteil vom 20.07.2016
Die antragstellende Person begehrte die Angabe ihres Geschlechts als "inter" oder "divers" im Geburtenregister.
BGH, Urteil vom 22.06.2016
Bewusst unterlassene Aufklärung kann eine arglistige Täuschung darstellen.
OLG Hamm, Urteil vom 17.06.2016
Will ein nicht mit der Mutter verheirateter Vater das gemeinsame Sorgerecht für das gemeinsame Kind haben, so wird er dieses nur bekommen, wenn sich im Rahmen der gerichtlichen Verhandlung herausstellt, dass die Übertragung der gemeinsamen Sorge auf beide Elternteile gleichzeitig, nicht dem Kindeswohl widerspricht.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.06.2016
Bei der Frage des nachehelichen Unterhalts werden die ehebedingten Nachteile ermittelt, die der Unterhaltsberechtigte erlitten hat.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.06.2016
Verheirateten Eltern steht die elterliche Sorge grundsätzlich gemeinsam zu.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 24.05.2016
Eine in Syrien geschlossene Ehe ist unter Umständen trotz Unvereinbarkeit mit deutschem Recht rechtsgültig, Das OLG Bamberg erkennt die in Syrien nach syrischem Recht mit einem Volljährigen geschlossene Ehe einer minderjährigen Syrerin trotz Eheunmündigkeit nach deutschem Recht an.
Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 12.05.2016
 
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