Dies gilt auch, wenn in dem Maklervertrag eine entsprechende Klausel enthalten war, die den Mieter zur Zahlung verpflichtete, trotz wirtschaftlicher und persönlicher Identität von Makler und Wohnungseigentümer.
Amtsgericht Hamburg-Blankenese, Urteil AG Hamburg-Blankenese 532 C 237 14 vom 11.11.2014