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Soll ein Mietobjekt in absehbarer Zeit saniert werden, kann der Vermieter anstelle der bevorstehenden Renovierung eine Geldzahlung vom Mieter verlangen. Der Mieter hat dann nach Auffassung der Richter am Landgericht Berlin keinen Anspruch darauf, die Renovierungsarbeit selbst in Auftrag zu geben, wenn sich diese aufgrund der beabsichtigten Sanierung als wertlos erweisen sollten. In diesem Fall darf der Vermieter vielmehr Geldersatz für die Nichtvornahme der Renovierungsarbeiten verlangen und diese im Zuge der Sanierungsarbeiten selbst nachholen.