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Für den Anbau eines Balkons an die eigene Wohnung benötigt der Eigentümer regelmäßig die Zustimmung des unter ihm wohnenden Nachbars. Dieser kann seine bereits erteilte Zustimmung nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf allerdings jederzeit widerrufen, solange der Bauwillige noch keine Verträge abgeschlossen oder mit dem Ausbau begonnen hat. Dass der Bauherr schon Angebot eingeholt hat, spricht nicht gegen den Widerruf.