Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Bestimmt ein Vorarbeiter unqualifiziertes Personal zur Verrichtung einer Tätigkeit und verletzt sich das Personal bei dieser Tätigkeit, so ist er hierfür haftbar zu machen.
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 24.02.2011
Sind einem Bauherrn gewichtige ordnungsrechtliche Bedenken bekannt, so haftet der mit der Genehmigungsplanung betraute Architekt nur beschränkt.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.02.2011
Gestützt auf die Landesbauordnung hat das Verwaltungsgericht Neustadt in zwei Entscheidungen das sofortige Verbot der Stadt für den Betrieb zweier Wettbüros für allgemeine Sportwetten bestätigt.
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 09.02.2011
Der Auftragnehmer hat die Anzahl der von ihm in Stundelohn erbrachten Arbeitsstunden darzulegen und zu beweisen.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 08.02.2011
Wer eine Einbauküche in einen Neubau einbauen lässt, kann die hierdurch entstandenen Kosten nicht steuerlich geltend machen.
Finanzgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 02.02.2011
Wird ein gemeinsamer Hausmeister durch mehrere Wohnungseigentümergemeinschaften eingestellt, so sind die Wohnungseigentümergemeinschaften im Zweifel als Gesamtschuldner anzusehen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.01.2011
Der Betrieb einer Biogasanlage in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Wohngebäude verstößt unter Umständen gegen das Bundesimmissionsschutzgesetz und gegen das baurechtliche Rücksichtnahmegebot.
Verwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 27.01.2011
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Nutzung von Regenwasser für das Waschen von Wäsche gestattet, da keine Gesundheitsgefährdung zu erkennen ist.
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24.01.2011
Die Verbreitung von nachteiligen aber wahren Tatsachenbehauptungen über eine Person kann gegenüber dem Informationsinteresse Dritter unterliegen, so dass gegen die Verbreitung wahrer nachteiliger Tatsachen nicht vorgegangen werden kann.
Oberlandesgericht München, Urteil vom 24.01.2011
Wir ein Hausbauvertrag ohne Einbeziehung eines konkreten Grundstücks getroffen und stellen sich Informationen über potentielle Grundstücke als unverbindliche Serviceleistung dar, so ist keine Verknüpfung zwischen dem Hausbauvertrag und dem Grundstückserwerb gegeben, die eine notarielle Beurkundung des Vertrags rechtfertigen würden.
Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 20.01.2011
 
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