Dabei ist es gemäß der Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn und Omnibusverkehr die Pflicht des Fahrgastes, sich im Fahrzeug zu jeder Zeit einen festen Halt zu verschaffen. Mithin muss jeder Fahrgast im städtischen Verkehr zu jeder Sekunde damit rechnen, dass der Bus plötzlich und unerwartet abbremst.
Kommt der Fahrgast seiner Verpflichtung sich ausreichend Halt zu verschaffen nicht nach, so sind Schadensersatzansprüche auch bei einem abrupten Bremsmanöver praktisch ausgeschlossen.
Dabei gehört es ebenfalls nicht zum Pflichtenkreis des Busfahrers, darauf zu achten, ob sich die Fahrgäste hinreichend festhalten.