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Dabei ist jedoch bei einem Netto-Monatsverdienst zwischen 600 € und 700 € die Regelgeldbuße von 80 € auf 250 € zu erhöhen.
Bei dem Vowurf eines beharrlichen Pflichtenverstoßes ist ausschlaggebend, ob der Betroffene bei den relevanten Voreintragungen darauf hingewiesen wurde, dass ein Regelfahrverbot droht, wenn der Betroffene innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Voreintragung erneut eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 25 km/h begeht.