Vielmehr hat sich die Frage, ob die Kosten für einen Sachverständigen ersetzt werden, danach zu orientieren, ob ein verständiger und wirtschaftlich denkender Mensch die kostenauslösende Maßnahme aus einer ex ante Betrachtung heraus als sachdienlich erachten durfte.
Normen: ZPO § 91 I S. 1