Dies gilt insbesondere bei einem Überfahren von Sperrflächen, die auf eine Autobahn führen.
Verursacht der Fahrer eines Kfz hierdurch eine Ausweichreaktion eines anderen Verkehrsteilnehmers und kollidiert dieser infolgedessen mit der Leitplanke, ohne das eine Fahrzeugberührung stattfindet, spricht ein Anscheinsbeweis für das Verschulden des die Sperrfläche überfahrenden Fahrzeugführers.