Der erforderliche Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang eines Kfz oder einer bestimmten Funktion einer Betriebseinrichtung des Fahrzeugs ist gegeben, wenn das Fahrzeug im unmittelbaren örtlichen und räumlichen Zusammenhang zuvor als Transportmittel genutzt wurde, was zu einer Erhitzung des Auspuffs geführt hat.
Unschädlich ist hierbei die Besonderheit, dass erst ein weiterer Umstand zu der Beschädigung eines benachbarten Fahrzeugs führt, mithin ist ein Feuerwehreinsatz grade aufgrund des von dem Pkw verursachten Brandes erforderlich geworden.