Der Gebrauchtwagenkäufer kann dann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn bei dem Gebrauchtwagen technische Defekte vorliegen, die bei vergleichbaren Fahrzeugen nicht üblich sind. Ein Sachmangel kann auch in Form einer übermäßigen Verschleißanfälligkeit vorliegen. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Pumpe-Düse-Injektoren im Partikelfilter defekt sind, was zu einer übermäßigen Rußablagerung führt.