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Wenn einem Verkehrsteilnehmer wegen eines Fahrverbots die Kündigung durch den Arbeitgeber droht, kann gegebenenfalls von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden. Dabei genügt es, wenn der Betroffene eine Bestätigung seines Arbeitgebers vorlegt, entschied das Oberlandesgericht Köln. Nach der Vorlage eines solchen Schreibens obliegt es nämlich dem jeweiligen Gericht, von Amts wegen die weiteren Umstände aufzuklären und insbesondere das Vorliegen der tatsächlichen Härte zu überprüfen.