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Wird Ihnen Ihrer Führerschein entzogen, können Sie auch weiterhin in einem anderen EU-Land einen neuen Führerschein erwerben und mit diesem auch hier Auto fahren. Nur wenn ein deutsches Strafgericht die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis für eine bestimmte Zeit ausgeschlossen hat, dürfen Sie in dieser Zeit auch mit einem EU-Führerschein in Deutschland kein Fahrzeug führen, wie nunmehr das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden hat.
Die im deutschen Recht vorgesehene Regelung, dass sowohl bei freiwilligem Verzicht als auch bei behördlichem Einzug der Fahrerlaubnis auch eine EU-Fahrerlaubnis nicht anzuerkennen ist, verstößt nach Ansicht der Richter gegen das europäische Gemeinschaftsrecht. Allerdings kann auch der EU-Führerschein eingezogen werden, wenn Sie einen gravierenden Verkehrsverstoß begehen. Gleiches gilt, wenn die deutschen Behörden sonst einen Grund haben, nach der Ausstellung des neuen EU-Führerscheins an der Eignung zur Führung eines Fahrzeugs zu zweifeln.