Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

Themengebiete

Kontakt
Föhr Emrich Fachanwälte
Karlstraße 3
88045 Friedrichshafen
 
07541-9532-0
 
info@foehremrich.de

Anfang | << | 20 21 22 23 24 [25] 26 27 28 29 30 | >> | Ende

Eine erfolgte Adoption kann auf Antrag vom Familiengericht aufgehoben werden, wenn sie an schwerwiegenden Fehlern leidet.
OLG Brandenburg, Urteil vom 29.08.2018
Will ein Anwalt keine Anwaltshaftung riskieren, muss er in einem etwaigen Vorprozess Maßnahmen treffen, die zur Unterbrechung der Kausalität durch Gerichtsfehler oder das Verhalten Dritter geeignet sind.
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 24.07.2018
Solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht, kann der leibliche Vater, der nicht rechtlicher Vater ist, ein Umgangsrecht mit seinem leiblichen Kind beanspruchen, wenn er ernsthaftes Interesse an dem Kind gezeigt hat und der Umgang dem Kindeswohl dient.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 29.06.2018
Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.06.2018
Mit der Veröffentlichung müssen beide sorgeberechtigten Elternteile einverstanden sein.
OLG Oldenburg, Urteil vom 24.05.2018
Die durch die Unterbringung des Kindes in einer privaten Kita entstandenen Kosten müssen grundsätzlich selbst getragen werden.
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 17.05.2018
Das Testament ist anfechtbar.
OLG Stuttgart, Urteil vom 14.05.2018
Eine Betreuung kann trotz des Bestehens einer Vorsorgevollmacht notwendig sein.
BGH, Urteil vom 25.04.2018
Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so muss das Familiengericht die Maßnahmen treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 05.03.2018
Die Kündigung einer Vollkaskoversicherung stellt ein Geschäft zur Deckung des angemessenen Lebensbedarfs dar.
BGH, Urteil vom 28.02.2018
 
fhfn-fdhf 2024-12-22 wid-83 drtm-bns 2024-12-22
Anwaltskanzlei Deggenhausertal, Pachtvertrag Deggenhausertal, Schmerzensgeld Friedrichshafen, Pachtrecht Friedrichshafen, Kaufvertrag Tettnang, Mieterhoehung Lindau, Leasingvertrag Tettnang, Familienrecht nahe Lindau, Immobilienrecht nahe Ueberlingen, Fahrverbot Friedrichshafen