Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Dem Mieter kann bei Beendigung des Mietverhältnisses im Wege ergänzender Vertragsauslegung ein Anspruch auf Rückzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen nur insoweit zugebilligt werden, als er während der Dauer des Mietverhältnisses nicht die Möglichkeit hatte, den Abrechnungsanspruch durch Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts an den laufenden Vorauszahlungen durchzusetzen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.09.2012
Bei dem Einbau eines Treppenlifts in ein Mehrfamilienhaus muss die frei begehbare Restbreite der Treppe mindestens einen Meter betragen.
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 26.09.2012
Auch wenn der Vermieter, der eine andere Wohnung in demselben Haus bewohnt, die vermietete Wohnung nicht nur überwiegend, sondern ausschließlich für seine berufliche Tätigkeit nutzen will, ist das hierdurch begründete Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses den gesetzlichen Kündigungsgründen gleichwertig:Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses setzt zum einen voraus, dass der Vermieter vernünftige Gründe für die Inanspruchnahme der Wohnung hat, die den Nutzungswunsch nachvollziehbar erscheinen lassen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.09.2012
Die formularmäßig vereinbarte Klausel eines Mietvertrages über Geschäftsräume, die dem Mieter eines in einem Einkaufszentrum belegenen Ladenlokals als Nebenkosten nicht näher aufgeschlüsselte Kosten des "Centermanagers" auferlegt, ist intransparent und daher unwirksam.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.09.2012
Dem entstehen von Schäden am Nachbargrundstück durch die Wurzeln eines auf dem eigenen Grundstück stehenden Baums ist mit geeigneten Maßnahmen entgegen zu wirken.
Landgericht Itzehoe, Urteil vom 18.09.2012
Bei einem Zinssatz von 48 % ist eine Grundschuld als sittenwidrig zu bewerten und darf deshalb nicht ins Grundbuch eingetragen werden.
Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 05.09.2012
Erhält ein Bauunternehmer in einem öffentlichen Vergabeverfahren den Zuschlag für ein Bauprojekt und enthält die Benachrichtigung über den Zuschlag einen Hinweis auf geänderte Bauzeiten, so kann er später keine Mehraufwendungen verlangen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.09.2012
Wer den Winterdienst für den an sein selbstgenutztes Grundstück angrenzenden Gehweg durch einen Dritten vornehmen lässt, kann diese Kosten eventuell als haushaltsnahe Dienstleistung bei der Steuerberechnung berücksichtigen lassen.
Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.08.2012
Selbst wenn die Modernisierung auf den Wunsch des Mieters zurück geht, ist das Jobcenter zur Übernahme einer folgenden Mieterhöhung verpflichtet.
Bundessozialgericht, Urteil vom 23.08.2012
Auch nach der Neugestaltung des Verjährungsrechts genügt weder die Erhebung einer negativen Feststellungsklage durch den Schuldner noch die Verteidigung des Gläubigers hiergegen, um eine Hemmung der Verjährung zu bewirken.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.08.2012
 
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