Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Wer Aufwendungen für langjährig leerstehende Wohnungen steuerlich berücksichtigt wissen will, muss ein ernsthaftes und nachhaltiges Vermietungsbemühen entfalten.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 11.12.2012
Wer das Wasser des Nachbarn für ein eigenes Bauvorhaben nutzt und hierbei Schäden verursacht, ist zum Ersatz der entstandenen Kosten verpflichtet.
Oberlandesgericht Schleswig, Urteil vom 06.12.2012
In einem Grundsatzurteil hat sich der Bundesgerichtshof zu einer Wertminderung bei Gebäuden infolge von Baumängeln geäußert und zugleich die Rahmenbedingungen für die Berechnung derselbigen benannt.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.12.2012
Das spielen von Paintball verstößt nicht gegen die Menschenwürde, weshalb eine Baugenehmigung unter gewissen Auflagen erteilt werden muss.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 27.11.2012
Mangels Wegerecht darf ein Garageneigentümer nicht mit dem PKW in seine teilweise auf dem Nachbargrundstück stehende Garage fahren.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 22.11.2012
Eine Architektenprämie für eine Baukostenunterschreitung ist nicht Bestandteil der Baukosten und kann dementsprechend auch nicht vom Bauherrn zurückgefordert werden.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.11.2012
Besteht bei einer Zwangsräumung die Gefahr eines Suizids des Betroffenen, so ist ihm Vollstreckungsschutz zu gewähren.
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 21.11.2012
Eine ständig im Wechsel mit anderen Personen genutzte Wohnung ohne uneingeschränkte Verfügungsmöglichkeit begründet für gewöhnlich keinen steuerlichen Wohnsitz.
Finanzgericht Hessen, Urteil vom 13.11.2012
Bewohnern eines einsturzgefährdeten Hauses kann durch die zuständige Gemeinde das Betreten des Objekts verboten werden.
Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Urteil vom 06.11.2012
Sanierungsarbeiten am Eigenheim sind als grundlegende, wertsteigernde Neuerungen anzusehen und können deshalb nicht über Hartz-IV finanziert werden.
Sozialgericht Mainz, Urteil vom 02.11.2012
 
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