Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Gegen eine einstweilige Anordnung wegen gesteigerter Dringlichkeit ist ein Beschwerderecht grundsätzlich nicht gegeben.
Oberlandesgericht Zweibrücken, Urteil vom 15.11.2011
Eine Bertreuung kann aufgrund eines unzureichenden Sachverständigengutachtens aufgehoben werden.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.11.2011
Ein Scheinvater, der zu Unrecht der Mutter Betreuungsunterhalt und dem vermeindlich eigenen Kind Unterhalt geleistet hat, kann gegen die Mutter aus Treu und Glauben einen Auskunftsanspruch auf Bekanntgabe des leiblichen Vaters geltend machen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.11.2011
Eine Anpassung wegen Unterhalts nach dem Versorgungsausgleichgesetz entfällt nicht schon dann, wenn der Ausgleichspflichtige den geschuldeten Unterhalt trotz eingetretener Rentenkürzung voll erfüllen kann.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 07.11.2011
Die Behauptung, in einer Familie gäbe es Probleme mit Partnerschaftsgewalt und das Wohl der in der Familie lebenden Kinder sei gefährdet, stellt eine Tatsachenbehauptung dar, die dem Beweis zugänglich ist.
Amtsgericht Rosenheim, Urteil vom 03.11.2011
Der Unterhaltsanspruch eines minderjährigen Kindes kann auch über den Zeitpunkt der Volljährigkeit hinaus tituliert werden, unabhängig davon, ob es sich um betragsmäßig festgelegten Unterhalt handelt oder dymamisierten Unterhalt handelt.
Oberlandesgericht Hamm , Urteil vom 28.10.2011
Will ein unterhaltsverpflichteter Ex-Ehepartner gegenüber dem Unterhaltsberechtigten eine Herabsetzung oder Befristung seiner Unterhaltsverpflichtung erreichen, kann der Unterhaltsberechtigte sich auf ehebedingte Nachteile berufen, wenn er dem Herabsetzungsbegehren des Unterhaltsverpflichteten entgegentreten will.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.10.2011
Ein Vergleich über den nachehelichen Aufstockungsunterhalt, der vor dem 15.
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 21.10.2011
Ein Anspruch auf Altersunterhalt gegenüber dem geschiedenen Ehegatten besteht unter Umständen erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze.
Oberlandesgericht Zweibrücken, Urteil vom 19.10.2011
Das Familiengericht darf seine Tätigkeit nicht von der Zahlung eines Kostenvorschusses abhängig machen.
Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 10.10.2011
 
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