Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Besucht ein behindertes Kind anstelle einer Förderschule eine Tagesbildungsstätte, so steht ihm als zusätzlicher Anspruch ein "Schulstarterpaket" zu.
Bundessozialgericht, Urteil vom 19.06.2012
Ein Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs ist nicht an eine Frist gebunden und kann auch erstmalig im Beschwerdeverfahren gestellt werden.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 13.06.2012
Das Familiengericht hat in einem Umgangsrechtsverfahren entweder den Umfang und die Ausübung der Umgangsbefugnis konkret zu regeln oder, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist, die Umgangsbefugnis ebenso konkret einzuschränken oder auszuschließen.
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 31.05.2012
Im Rahmen der Prüfung der Leistungsfähigkeit anhand eines dem Unterhaltspflichtigen zu belassenen Selbstbehalts sind sog.
Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 23.05.2012
Die Grunderwerbssteuerpflicht beim Erwerb eines Grundstücks vom früheren Partner entfällt nur dann, wenn die Scheidung Grund für die Übertragung ist.
Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 10.05.2012
Die religiös motivierte Beschneidung eines nicht einwilligungsfähigen Jungen durch einen Arzt ist strafbar.
Landgericht Köln, Urteil vom 07.05.2012
Eltern haften für die Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, auch wenn es um die Teilnahme des eingenen Kindes am Straßenverkehr geht.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 03.05.2012
Die durch den Besuch eines zweisprachigen Kindes entstehenden Kosten sind als Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzbar.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 19.04.2012
Die Ablehnung der Anordnung einer Abwesenheitspflegschaft begründet nicht allein durch das rechtliche Interesse eines Dritten seine Beschwerdeberechtigung.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.04.2012
Eine mit einem Demenzkranken geschlossene Ehe kann Bestand haben, wenn ein öffentliches Interesse oder die Interessen der Ehepartner und deren Kinder dieser nicht entgegen stehen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.04.2012
 
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