Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Das Oberlandesgericht in Hamm hat einen nicht vorbestraften Autofahrer wegen eine Trunkenheitsfahrt mit tödlichem Ausgang zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 26.08.2014
Obwohl ein Unfall auf Fremdverschulden beruhte, sah das Oberlandesgericht in Schleswig eine Mitschuld für die erlittenen Kopfverletzungen bei der verunglückten Radfahrerin, zumal diese keinen Helm trug.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.06.2014
Ist ein Taxistand mit einem absoluten Halteverbotsschild für den Normalverkehr gekennzeichnet, können die Ordnungsbehörden das Fahrzeug sofort abschleppen lassen.
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 09.04.2014
Bei einem Verkehrsunfall zwischen dem Fahrer eines Kfz und dem Fahrer eines Leichtkraftrades ist dem Fahrer des Leichtkraftrades keine Mitverschulden anzurechnen, wenn er bei einer innerörtlichen Fahrt keine Schutzkleidung trägt.
Landgericht Heidelberg, Urteil vom 13.03.2014
Wer von einem Grundstück auf eine Straße abbiegt, muss sehr sorgfältig darauf achten, dass der fließende Verkehr nicht behindert oder gefährdet wird.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 07.03.2014
Wer ohne Führerschein und betrunken einen Unfall verursacht, muss damit rechnen, bei Folgeschäden keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente zu haben.
Sozialgericht Gießen, Urteil vom 26.02.2014
Das OLG Oldenburg hat festgelegt, dass für Pferdekutscher dieselbe Grenze für die absolute Fahruntüchtigkeit gilt, wie für Autofahrer.
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 25.02.2014
Beauftragt die Straßenverkehrsbehörde zur Vollstreckung des in einem Ver-kehrszeichen enthaltenen Wegfahrgebots im Wege der Ersatzvornahme einen privaten Unternehmer mit dem Abschleppen eines verbotswidrig geparkten Fahrzeugs, so wird der Unternehmer bei der Durchführung des Ab-schleppauftrages hoheitlich tätig.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.02.2014
Diese Erfahrung musste ein Autofahrer vor Gericht machen, welcher statt der erlaubten 70 km/h mit über 130 km/h unterwegs war.
Amtsgericht Lüdinghausen, Urteil vom 17.02.2014
Diese Erfahrung musste ein Autofahrer vor Gericht machen, welcher statt der erlaubten 70 km/h mit über 130 km/h unterwegs war.
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