Das Jahr 2005 bringt zahlreiche Änderungen für die deutschen Autofahrer. Neben der Erhöhung der Kfz-Steuer, der Einführung der Lkw-Maut und Änderungen im Führerscheinrecht wird vor allem das Verkehrsrecht deutlich verschärft.
Mit sieben Jahren haften Kinder auch für Schäden, die sie an einem geparkten Fahrzeug verursachen.
Mit dem Entzug der deutschen Fahrerlaubnis wird auch der Gebrauch eines Führerscheins aus dem Ausland untersagt.
Wer zum Winterurlaub in die Berge mit Sommerreifen aufbricht, verliert seinen Versicherungsschutz.
Verursacht ein Autofahrer durch eine selbst herbeigeführte Gefahr das Auffahren eines anderen Verkehrsteilnehmers, haftet er voll für die Unfallfolgen.
Ein Autofahrer, der trotz gelegentlichem Haschischkonsum keine Ausfallerscheinungen zeigt und der keine anderen Drogen konsumiert, darf seinen Führerschein behalten.
Ohne Haftpflichtversicherung haftet grundsätzlich der Fahrer für Schäden - auch wenn es sich nicht um sein Fahrzeug handelt und er deswegen von einer ordnungsgemäßen Versicherung ausging.
Wer seinen Zündschlüssel beim Aussteigen stecken lässt, handelt nicht automatisch grob fahrlässig und damit versicherungsschädlich.
Beim Überholen eines Müllfahrzeugs am Straßenrand ist wie bei Bussen ein Abstand von zwei Metern oder Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.
Das Handyverbot beim Fahren umfasst nicht nur das Telefonieren, sondern auch sonstige Tätigkeiten.