Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Ein Unfallbeteiligter kann nur Nutzungsausfall für seinen beschädigten Pkw geltend machen, wenn er für diesen unverzüglich die Reparatur veranlasst hat.
Bei einer Alkoholabhängigkeit droht der Entzug der Fahrerlaubnis auch ohne dass der Betroffene in alkoholisiertem Zustand am Steuer erwischt wurde.
Zumindest in Bayern kann die Polizeit "im Wege der Sicherstellung zum Zwecke der Eigentumssicherung" ein Auto mit offenem Fenster abschleppen.
Mit dem Überfahren eines ampelgesicherten Stopp-Schildes verhält sich ein Autofahrer grob fahrlässig und verliert dadurch seinen Kasko-Versicherungsschutz.
Werden durch die Neulackierung eines gebrauchten Kraftfahrzeugs lediglich Kratzer, Parkdellen oder Steinschlagschäden beseitigt, jedoch kein echter Schaden verdeckt, so stellt dies keinen Gewährleistungsansprüche begründenden Mangel der Kaufsache dar.
Messwerte aus Atemalkoholmessungen sind im gerichtlichen Verfahren ohne einen weiteren Sicherheitsabschlag verwertbar.
Ein Radfahrer, der grob verkehrswidrig und riskant fährt, hat bei einem Unfall keinen Anspruch auf Schmerzensgeld.
Ein Radfahrer ohne Helm trägt zumindest eine Mitschuld an unfallbedingten Kopfverletzungen.
Die Abkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist in den AGB eines Gebrauchtwagenhändlers ist ungültig, wenn davon nicht zumindest die im gesetzlichen Klauselverbot genannten Ansprüche ausgenommen sind.
Im vorliegenden Fall befuhr der Fahrer eines Müllfahrzeugs wie gewohnt die Zufahrt einer Tankstelle, bei der er regelmäßig die Müllbehälter leerte.
OLG Hamm, Urteil vom 30.11.-0001
 
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